FLV Makler 
Sachversicherungen


Sachversicherungen

Sachversicherungen im Vergleich, wie Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherungen, Rechtschutzversicherung und andere

Privathaftpflichtversicherung

Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür in unbegrenzter Höhe. Das ist sinngemäß die Aussage des § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Die Haftpflichtversicherung, eine besondere Form der Schadensversicherung, sichert den Versicherungsnehmer gegen Ansprüche Dritter ab, prüft die gestellten Ansprüche, zahlt bei berechtigten Ansprüchen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Dabei ist es unerheblich, ob zum Beispiel der Personen-, Sach-, Vermögens-, oder Mietsachschaden vorsätzlich oder fahrlässig angerichtet wurde. Die private Haftpflichtversicherung deckt fahrlässig, grob fahrlässig und bedingt vorsätzlich angerichtete Schäden bis zur Höhe der Versicherungssumme ab.

Da die Haftung per Gesetz nicht begrenzt ist, ist das Haftungsrisiko ohne Haftpflichtversicherung vollkommen unkalkulierbar. Der Versicherer zahlt also dann eine Entschädigung, wenn der Versicherte nach dem Gesetz für einen Schaden haften muss.

Egal, ob man als Fußgänger oder Radfahrer einen Unfall verursacht, oder nur bei Freunden Rotwein auf den Teppich verschüttet: Die Haftpflichtversicherung bietet Schutz.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung, schützt den Versicherungsnehmer vor finanziellen Verlust bei Feuer, Sturm/ Hagel, Blitzschlag, Überspannung, Einbruch/ Diebstahl, Vandalismus, Wasserschäden, Elementarschäden etc.

Eine Hausratversicherung schützt den Wert von Gegenständen in der Wohnung. Hierzu gehören beispielsweise Möbel, Kleidung, Schmuck und Geld. Wenn jemand in Ihre Wohnung einbricht und den Fernseher stiehlt oder ein Brand die Möbel im Schlafzimmer vernichtet, dann ersetzt die Hausratversicherung den so genannten Neuwert der Sachen.
Der Versicherungsnehmer bekommt also nicht nur das, was der gebrauchte Fernseher und die Möbel noch wert waren, sondern den Wiederbeschaffungspreis. Der Versicherer bezahlt ebenso die Reparatur der Sachen, wenn möglich, sowie den Wertverlust, der nach einer Reparatur zurückbleibt.

Haushaltsgegenstände sind zum Teil auch außerhalb der Wohnung vorübergehend versichert, über die Außenversicherung. Die Hausratversicherung leistet auch dann, wenn z. B. ein Dieb auf der Straße das Handy oder Bargeld mit Gewalt stiehlt oder wenn die Koffer während des Urlaubs aus dem Hotelzimmer gestohlen werden.

Über die Hausratversicherung sind noch weitere zahlreiche Erweiterungen des Grundschutzes mitversichert. Die Hausratversicherung ersetzt Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Glasversicherung

Wenn's klirrt, wird's häufig teuer. Doch bei Scherben zahlt die Glasversicherung die Rechnung! Ob ein Stein oder eine Windböe, mit einer Glasversicherung sind Sie vor allem sicher. Die Allgefahrendeckung schließt praktisch alle denkbaren Ursachen ein: Unwetter, Einbruch und mutwillige Zerstörung ebenso wie Vandalismus und Landfriedensbruch. Sogar Schäden, die Sie versehentlich selbst verursacht haben, sind mit einer Glasversicherung abgedeckt. Bei Glas denken viele erst einmal nur an Fensterscheiben und Türen. Doch in modernen Häusern und Wohnungen gibt es vieles mehr, was im Schadensfall teuer werden kann. Beispielsweise die künstlerisch bearbeitete Glastür Ihrer Vitrine, der Wintergarten oder Ihr Cerankochfeld.
Über die Glasversicherung sind z.B. versichert

  • Gebäudeverglasungen
    Glasscheiben von Fenstern und Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen, Sonnenkollektoren, Glasbausteinen, Profilglas etc.
  • Mobiliarverglasungen
    Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegel; Glasplatten; Glaskeramik-Kochflächen, Aquarien, Terrarien, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten etc.
Wohngebäudeversicherung

Ein Haus ist tagtäglich vielen Gefahren ausgesetzt. Blitzeinschläge, Feuer, Sturm, Leitungswasser, Rohrbruch, Hagel sowie Überschwemmungen (um nur einige Risiken zu nennen) können große Schäden anrichten.
Im schlimmsten Fall kann das Ihren finanziellen Ruin bedeuten! Deshalb sollte jeder verantwortungsbewusste Mensch, der ein gewerbliches Unternehmen führt oder ein eigenes Haus besitzt, über eine Gebäudeversicherung verfügen.

Eine Gebäudeversicherung sichert Sie beispielsweise bei Feuer-, Leitungswasser-, Sturm-und Hagelschäden (z. B. abgeknickte Antennen und abgedeckte Dächer) ab.

Die Gebäudeversicherungsschutz schützt zunächst Ihr Gebäude selbst, außerdem die zugehörigen Garagen und andere Nebengebäude wie beispielsweise Carports, Gartenhäuser oder Geräteschuppen, die im Versicherungsvertrag bezeichnet werden.

Mitversichert sind alle Teile, die mit dem Gebäude fest verbunden sind, wie etwa Einbauküchen oder -schränke. Die Gebäudeversicherung ersetzt Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Bauherrenhaftpflicht

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung sichert Sie, als Bauherren, während der gesamten Bauzeit als Eigentümer des Grundstücks und des entstehenden Bauwerks, vor eventuell entstehenden Schadenersatzansprüchen ab – z. B. wenn sich ein Kind unbefugt Zugang zur Baustelle verschaffen hat. Das kann schnell zur Gefährdung der Existenz führen, denn Sie haften unbegrenzt.

Als Bauherr tragen Sie auch das Risiko, das Schäden an dem entstehenden Bauwerk unvorhergesehen eintreten können und Sie müssen gewährleisten, dass die Baustelle keine Gefahr für andere Personen oder Sachen darstellt. Der Glaube, dass die beauftragten und ausführenden Firmen für alle Schäden haften, ist leider ein häufig verbreiteter Irrtum.

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist also für jeden verantwortungsbewussten Bauherren ein Muss! Aktuell können Sie sich bereits mit einer einmaligen Belastung sehr günstig absichern .

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Die gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten und Hüten von zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren wie Katzen, Kanarienvögeln, Wellensittichen, Papageien, Meerschweinchen usw. ist in der Privaten Haftpflichtversicherung versichert.

Für Hunde, Pferde, Ponys, Esel und Rinder muss eine separate Tierhalterhaftpflicht-versicherung abgeschlossen werden.

Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung zahlt bei berechtigten Schadensansprüchen, die aus dem Verhalten Ihres versicherten Tieres entstehen. Außerdem hilft sie, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Bei Haustieren müssen Sie als Tierhalter für alle durch willkürliches, tiertypisches Verhalten entstandenen Schäden haften, auch ohne Verschulden. Man nennt dies "Gefährdungshaftung", da alleine durch das Halten des Tieres eine Gefahr entsteht, auch wenn alle Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden ( z.B. Hunde anleinen).

In der Tierhalterhaftpflicht werden folgende Schäden ersetzt

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden infolge von Personen- oder Sachschäden
    Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde
    Tierhalterhaftpflichtversicherung für Pferde
KFZ Versicherung

Haftpflichtversicherung

Die KFZ- Haftpflichtversicherung ist eine gesetzliche Pflichtversicherung. Alle motorisierten Fahrzeuge, die sich auf öffentlichem Boden befinden, müssen mit einer KFZ- Haftpflichtversicherung abgesichert sein. Denn nur durch dadurch ist gewährleistet, dass, das Opfer eines Verkehrsunfalls, Schadenersatz erhält und der Verursacher eines Schadens nicht in den finanziellen Ruin getrieben wird, weil er die Schadenersatzansprüche selbst nicht bezahlen kann.
Die KFZ - Haftpflichtversicherung übernimmt, Personen-, Sach-, und Vermögensschäden im Rahmen der festgesetzten Versicherungssummen.
Zusätzlich kann man noch eine Kasko-, oder Schutzbriefversicherung abschließen.


Teilkasko

Die Teilkasko umfasst in der Regel, Schäden durch Entwendung, unmittelbare Einwirkung von Blitz, Hagel, Sturm, Überschwemmung, Kollision mit Haarwild, Glasbruchschäden und Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss.

Vollkasko

Die Vollkasko enthält zunächst die kompletten Leistungen der Teilkasko. Darüber hinaus ersetzt sie vor allem selbst verschuldete Schäden am eigenen Auto, sofern sie nicht grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Weiterhin zahlt sie Vandalismus, also in Fällen, in denen das Auto mutwillig durch andere beschädigt wurde, etwa durch Randalierer.

Schutzbrief

Ein Schutzbrief hilft Ihnen, mit umfangreichen Leistungen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug auf Grund einer Panne oder eines Unfalls ein Problem haben.
Hier einige Beispiele: Pannen und Unfallhilfe, Abschleppkosten und Bergungskosten, Mietwagenkosten, Ersatzteilversand ins Ausland und Fahrzeugrückholung bei Ausfall des Fahrers etc.

Beitrag

Der Beitrag ist bei dieser Versicherungssparte, von der Schadenfreiheitsklasse , vom gewünschten Versicherungsschutz ( VK / TK / H ) , der Regionalklasse, dem Autohersteller/ typ, dem Alter des Versicherungsnehmers / Fahrers, sowie von zahlreichen anderen weichen Merkmalen abhängig.

Rechtsschutzversicherung

Wo ein Streit lauert, ist es bis zum Rechtsstreit nicht weit und genau da greift die Rechtsschutzversicherung, in den verschiedensten Bereichen wie z.B.

Im Privaten. Streit aus Kaufverträgen, wegen Reisemängeln oder Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, Wahrung von Interessen hinsichtlich Steuern und sonstigen Abgaben, Unterstützung bei Disziplinar- und Standesrechtsverfahren.
Als Opfer von Gewaltstraftaten, bei Streit um Unterhalt oder nach einer Scheidung – der hierfür geltende Rechtsschutz ist zusätzlich zum Individual-Rechtsschutz abschließbar.

Im Beruf. Streit aus Arbeitsverträgen, um Einstufungen oder wegen Kündigungen. Für Arbeitnehmer.
( 3 Monate Wartezeit )

Beim Wohnen. Streit aus Miet- und Pachtverträgen wegen Kündigungen, Betriebskosten oder Mieterhöhungen. Streit im Zusammenhang mit dem Eigentum an Immobilien zum Beispiel bei Grundbucheintragungen oder wegen laufender Grundbesitzabgaben. ( 3 Monate Wartezeit )

Im Straßenverkehr. Als Kfz-Eigentümer: Streitigkeiten aus Kauf- und Reparaturaufträgen. Als Verkehrsteilnehmer: Geltendmachung von Schadenersatzforderungen nach einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall.

FLV Makler 
Gewerbeversicherungen

Gewerbeversicherung

Gewiss, jedes Unternehmen braucht Ideen, Tatkraft, Strategien und gute Produkte oder Dienstleistungen, um erfolgreich zu sein. Ebenso wichtig ist es aber auch, Risiken richtig einzuschätzen und sich dagegen abzusichern. Die sind von Fall zu Fall, von Branche zu Branche, sehr unterschiedlich.

Hinzu kommt das weite Feld der betrieblichen Altersversorgung als dritte Säule im Rentensystem. Deshalb ist gerade im unternehmerischen Bereich die individuelle Beratung so wichtig, um den richtigen Versicherungsschutz zu finden.

Die folgenden Informationen geben Ihnen lediglich einen kurzen Überblick der Möglichkeiten.

Betriebsinhaltsversicherung

Die Betriebsinhaltsversicherung ist eine Neuwertversicherung.

Versichert ist die komplette kaufmännische und technische Einrichtung, sowie Waren gegen die Gefahren:

  • Feuer-, Sturm-, Hagel- Einbruchdienstahl- mit Vandalismus-, Leitungswasserschäden
  • Elementarschäden

Zur Berechnung der Prämie ist die Art des Betriebes, die Lage des Betriebsortes, sowie dessen Sicherungen entscheidend.

Erweitert werden kann der Versicherungsschutz durch Einschluss der Betriebsunterbrechungs-versicherung. Diese Erweiterung ist sehr sinnvoll und wichtig, denn wenn der Betrieb aufgrund der Sachschäden nicht sofort wieder aufgenommen werden kann, laufen die Fixkosten wie Löhne/ Gehälter, Pacht oder Miete unerbittlich weiter und Gewinne bleiben aus und da greift die Betriebsunterbrechungsversicherung.

In diesem Falle wird bei Eintritt obiger Schäden, die Versicherungssumme gezwölftelt und monatlich, für maximal ein Jahr, ausbezahlt, bis die Betriebsstätte wieder produktionsfähig ist. Diese Versicherungssumme kann auch individuell ermittelt werden.

Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für jede Firma und Handwerksbetrieb eine existenzielle Versicherung. Die Leistungen können sein
  • Personen - und Sachschäden auf dem Betriebsgelände
  • Träger der Sozialversicherer gehen bei leitendem Angestellten oder dem Betriebsinhaber in Regress für Aufwendungen, die durch Arbeitsunfälle von Betriebsangehörigen entstanden sind ( z.B. bei Nichteinhaltung der Unfallverhütungsvorschriften )
  • Bearbeitungsschäden auf fremden Grundstücken
  • Abhandenkommen von Gegenständen der Besucher und Mitarbeiter
  • Be- und Entladeschäden
  • Produkthaftung bei Herstellung und Weiterverarbeitung von Waren
  • Umweltschäden, verursacht durch betriebliche Tätigkeit

Im Schadensfall übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Überprüfung der gestellten Ansprüche und bei berechtigter Forderung die Zahlung der Schadenssumme.

Natürlich ist auch hier der Beitrag von der Tätigkeit, sowie der Größe des jeweiligen Betriebes abhängig.

Vermögensschadenshaftpflicht

Diese Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen eines Berufsversehens, denn niemand ist in der Lage Alles zu wissen. Sie können insbesondere in bestimmten beratenden und verwaltenden Berufen gegen das Risiko versichert werden, denn auch Spezialisten können irren, machen Beratungsfehler und müssen dann für finanzielle Folgen Ihres Fehlers eintreten.

Es muss dann Schadensersatz geleistet werden, dabei handelt es sich nicht um Sach- oder Personenschäden, sondern um Vermögensschäden.

Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherungen weisen gegenüber anderen Haftpflicht-Versicherungen eine Besonderheit auf. Entscheidend für den Versicherungsschutz ist der Zeitpunkt, wann der Verstoß, der zum Vermögensschaden führte, begangen wurde.

Sonst wird in Haftpflicht-Versicherungen der Eintritt des Schadens, oder die Ansprucherhebung auf Schadensersatz als entscheidender Zeitpunkt angesehen.

So erhalten Sie aus Ihrer Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung selbst dann noch Schutz, wenn der Vermögens-Schaden erst lange nach Ihrer konkreten Tätigkeit entsteht. Zu diesem Zeitpunkt muss der Versicherungsvertrag nicht mehr unbedingt bestehen, der Versicherer muss aber dann eine Nachhaftung tragen.

Hier ein Beispiel:

Ein Unternehmensberater versäumt es schuldhaft, eine Fördermaßnahme für einen Kunden zu beantragen. Zwei Jahre später wären die Fördergelder eigentlich fällig. Der Schaden ist damit auch erst zwei Jahre nach der Beratungstätigkeit entstanden.

KFZ-Flottentarife

Eine KFZ- Haftpflichtversicherung braucht jedes Kraftfahrzeug, das auf öffentlichen Verkehrswegen bewegt wird. Die Haftpflichtversicherung deckt alle Schäden ab, die man anderen Verkehrsteilnehmern zufügt. Während die Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, besteht zur Abdeckung von Sachschäden am eigenen Fahrzeug keine Versicherungspflicht. Hier greift die KFZ- Kaskoversicherung.

Firmenfahrzeuge sind häufig finanziert. Mögliche Aufwendungen für Reparaturen oder gar die Wiederbeschaffung eines Kraftfahrzeugs nach einem Schadenfall sind in den wenigsten Fällen einkalkuliert. Eine Fahrzeug-Kaskoversicherung sichert die fachgerechte Reparatur bzw. die Wiederbeschaffung des Kraftfahrzeugs und entlastet im Schadenfall wirtschaftlich spürbar. Unterschieden wird zwischen der Fahrzeug-Teilversicherung (Teilkasko) und der Fahrzeug-Vollversicherung (Vollkasko).

Wenn eine Firma mehr als 3- 4 Fahrzeuge besitzt und für Ihre Zwecke nutzt, können mit einzelnen Gesellschaften Sonderkonditionen ausgehandelt werden und der Beitrag pro Fahrzeug ist günstiger. Es gibt die sogenannten Stückkostentarife ( Pauschalpreis pro Fahrzeug ) und Tarife nach Schadenfreiheitsrabatt mit speziell ausgehandelten Rabatten etc.

Gruppenunfallversicherung

Die Gruppenunfallversicherung ist eine Form der privaten Unfallversicherung. Sie ist in der Regel eine Unfallversicherung auf fremde Rechnung, d. h. ein Arbeitgeber versichert auf seine Kosten seine Beschäftigten, ein Verein seine Mitglieder oder ein Veranstalter seine Besucher.

Voraussetzung für die Gruppenunfallversicherung ist, dass ein Versicherungsnehmer mindestens drei Personen in einem Versicherungsschein versichert.

Die Versicherungssummen sind je nach dem individuellen Bedarf der Gruppen festzulegen. Die Versicherungssummen sollten vom Versicherungsnehmer so gewählt sein, dass sie eine ausreichende Absicherung für alle im Versicherungsschein genannten versicherten Personen darstellen.

Die Beitragshöhe ist nach der Zahl der versicherten Personen gestaffelt, in jedem Fall jedoch niedriger als bei einer Einzelunfallversicherung.

Beitragsnachlässe sind gestattet, wenn die Gruppenversicherung

  • von einem Arbeitgeber für seine Beschäftigten,
  • von einem Verein für seine Mitglieder oder
  • von einem Veranstalter für seine Besucher
abgeschlossen wurde.

Versicherungsverträge, die ein Arbeitgeber zu Gunsten seiner Beschäftigten abschließt, können:

  • alle Unfälle innerhalb und außerhalb des Berufsfeldes (Vollversicherung / Unfallversicherung),
  • nur Berufs- oder Wegeunfälle,
  • ausschließlich Berufsunfälle (ohne Wegeunfälle),
  • besondere Gefahren (z. B. Dienstreise-Unfallversicherung).

absichern.

Möglichkeiten der Vertragsgestaltung

Versicherung mit Namensnennung: Jede versicherte Person wird namentlich erfasst. Zu- und Abgänge müssen dem Versicherer sofort mitgeteilt werden. Für die einzelnen Versicherten können unterschiedliche Versicherungssummen vereinbart werden.

Versicherung ohne Namensnennung: Hier wird eine bestimmte definierte Gruppe erfasst (z. B. alle Angestellten, alle Kraftfahrer) und jährlich die durchschnittliche Zahl der versicherten Personen ermittelt. Die Versicherungssumme ist in diesem Fall für jedes Gruppenmitglied gleich.

D & O - Versicherung

Die D & O - Deckung gewährleistet die Deckung des persönlichen Haftungsrisikos im Rahmen der Kontroll- & Leitungsfunktionen von Unternehmensleitern. Gedeckt sind Ansprüche aus Vermögensschäden von Eigentümern, Gläubigern und sonstigen Dritten. Insbesondere sind auch Ansprüche des Unternehmens selbst gegen die UL gedeckt.

Der Versicherer:

  • prüft die Haftpflichtfrage (= Prüfungsfunktion).
  • wehrt unbegründete Schadenersatzansprüche ab (= Abwehrfunktion).
  • zahlt anstelle der versicherten Person die Entschädigungsleistung (= Entschädigungsfunktion).
Demzufolge schützt die D & O das Privatvermögen der Manager (= persönlicher Schutz) und das Firmenvermögen vor Schäden durch fehlerhaftes Managerverhalten (= Unternehmensschutz).
Die Prämien sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Eine persönliche Steuerpflicht als 'geldwerter Vorteil' besteht für die versicherten Personen nicht.

Berufshaftpflicht für Unternehmensleiter - WARUM -

Als Unternehmensleiter müssen Sie für Ihre Entscheidungen den Kopf hinhalten - und, wenn nötig, auch die Brieftasche. Am Ende haften Sie mit dem gesamten Privatvermögen.
Als Unternehmensleiter haften Sie gesamtschuldnerisch, d. h. Sie können auch für Fehler Ihrer Kollegen in Anspruch genommen werden.
Als Unternehmensleiter haften Sie auch für Ihre Mitarbeiter .
Die Beweispflicht, immer sorgfältig und gewissenhaft gehandelt zu haben, liegt bei Ihnen.
Die Zahl der unternehmerischen Pflichten sind heute kaum überschaubar.

Persönliche D & O - Versicherung und Firmen D & O-Versicherung

Die Firmen-D&O- Versicherung wird durch die Firma abgeschlossen und schließt automatisch alle mit der Unternehmensleitung beauftragten Personen und Organe im Versicherungsschutz ein. Dies betrifft: Gläubiger, Aufsichtsratsmitglieder bzw. Beiratsmitglieder und Vorstandsmitglieder.
Die persönliche D&O- Versicherung wird durch den jeweiligen Geschäftsführer ( z.B. einer GmbH, GmbH & Co KG ), durch den Gesellschaftergeschäftsführer ( z.B. einer GmbH, GmbH & Co.KG), das Aufsichtsrats- bzw. Beiratsmitglied oder Vorstandsmitglied nur für die eigene Person abgeschlossen. Dies ist unbedingt notwendig, wenn die Firma keine D&O- Versicherung abgeschlossen hat oder abschließen kann. Sinn macht es aber selbst wenn die Firma bereits eine D&O- Versicherung hat, denn bei Konflikten innerhalb der Unternehmensleitung, kann der betroffene Unternehmensleiter in eine Konfliktsituation geraten, wenn das Unternehmen selbst oder andere Unternehmensleiter die Ansprüche stellen, weil dieser die Versicherung seines Anspruchgegners in Anspruch zu nehmen gezwungen ist, der dies natürlich zu behindern versuchen wird.
Die persönliche Haftung für Unternehmensleiter ist sehr streng und wesentlich schärfer als für sonstige Mitarbeiter, und zwar unbegrenzte Eintrittspflicht mit dem gesamten Privatvermögen bei beruflichem Fehlverhalten im:
  • Außenverhältnis durch Dritte, wie Banken, Gläubiger, Fiskus
  • Innenverhältnis durch die Eigentümer
Rechtsschutzversicherung

Heutzutage kann jeder, auch ohne eigenes Zutun in rechtliche Auseinandersetzungen verwickelt werden. Sie als selbständig Tätiger sind über Ihren privaten Bereich hinaus bei der Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen im beruflichen Bereich einem besonders hohen Risiko ausgesetzt. So z.B. im Arbeits- oder Strafrecht. Bei unternehmensbezogenen rechtlichen Konflikten sind Sie und alle Beschäftigten, die für Sie tätig sind, in den versicherbaren Rechtsbereichen abgesichert. Das gilt auch für mithelfende Familienangehörige .Die finanziellen Folgen eines Rechtsstreits sind oft unkalkulierbar und können sogar Ihre berufliche Existenz bedrohen.

Wer ist versichert

der Versicherungsnehmer (Betrieb, Freiberufler),

 

die Familienangehörigen des Inhabers, die ständig mitarbeiten,

 

die Angestellten, für die Versicherungsfälle bezüglich der Tätigkeit oder des Berufs, die in der Police angegeben sind.

Welche Kosten

Honorare, Kosten und Gebühren des von den versicherten Personen FREI GEWÄHLTEN Rechtsanwalts, Gerichts- und Prozesskosten, Gebühren der gerichtlich bestellten und Parteisachverständigen, Vergleichskosten und Kosten des Unterliegens etc.

In welchen Fällen

Geschäftlich

 
  • Außergerichtliche und gerichtliche Eintreibung von Personen- und/oder Sachschäden, die durch unerlaubte Handlung Dritter zugefügt wurden.
  • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten, die der Versicherungsnehmer mit seinen in die Stammrolle eingetragenen Arbeitnehmern, sowohl als Kläger, als auch als Beklagter, führen muss.
  • Streit vor dem Finanzgericht mit dem Finanzamt oder vor dem Sozialgericht gegen Sozialversicherungsträger.
  • Verteidigung gegen den Vorwurf einer fahrlässigen Straftat oder Ordnungswidrigkeit etc.

 

Privat

 
  • Ärger aus Reise - und Kaufverträgen
  • Als Opfer einer Gewaltstraftat
  • Als Nebenkläger vor Gericht
  • Lebenspartner und mitversicherte Kinder sind auch arbeitsrechtlich als Arbeitnehmer geschützt.
  • Private Interessenvertretung vor Finanz- und Sozialgerichten etc.

 

Verkehr

 
  • Schadenersatzforderungen nach einem Unfall
  • Die Autowerkstatt hat gepfuscht.
  • Sie halten einen Bußgeldbescheid für ungerechtfertigt.
  • Bei Führerscheinentzug etc.

 

Wohnen und Geschäftsräume

 
  • Als Mieter bei Auseinandersetzungen um Nebenkosten oder Kündigung.
  • Als Eigentümer zum Beispiel in Grundbuchfragen oder bei Konflikten mit dem Finanzamt.
  • Oder auch, falls es mal Streit mit Nachbarn aus dem Eigentum an der Immobilie gibt etc.
Betriebliche Altersvorsorge

Sorgen Sie für Ihren Ruhestand vor! Mit Hilfe Ihres Arbeitgebers und des Staates. Die betriebliche Altersversorgung vereint Steuervorteile für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit der Vorsorge für Ihr Alter und einer Absicherung für Ihre Angehörigen.

Betriebliche Altersvorsorge lohnt: Wer einen Vorsorgevertrag über den Arbeitgeber abschließt, spart Steuern und Sozialabgaben. Zudem winken Gruppenrabatte und Sonderkonditionen. Beim Jobwechsel kommt die „Betriebsrente" mit.

Derzeit existieren für die betriebliche Altersvorsorge fünf verschiedene Durchführungswege:

Pro Betrieb stehen allerdings meist nur ein oder zwei Varianten offen.

Das Angebot bestimmt der Chef, der dabei entsprechende Regelungen des jeweils gültigen Tarifvertrags einhalten muss. Gemeinsam ist allen Varianten, das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das heißt: Innerhalb bestimmter Grenzwerte (siehe Tabelle) fallen auf die eingezahlten Gehaltsbestandteile keine Steuern und bis 2008 auch keine Sozialabgaben an. Zwar sind dafür später die Auszahlungen steuerpflichtig. Liegt jedoch der persönliche Steuersatz im Rentenalter niedriger, sparen Sie unter dem Strich Steuern.

Zusätzlich zum Steuerrabatt sprechen für betriebliche Vorsorgeprodukte oft besonders günstige Konditionen. So bieten z.B. viele Pensionskassen eine garantierte Verzinsung von mehr als 2,75 Prozent. (Für private Renten- oder Kapitallebensversicherungen ist dies der aktuelle, gesetzlich festgeschriebene Zins.) Außerdem stehen meist verschiedene Tarife zur Auswahl, bei denen beispielsweise die Absicherung von Angehörigen oder bei Berufsunfähigkeit möglich ist. Bei Abschluss- und Verwaltungskosten winken attraktive Gruppenrabatte. Das kann bei der Rendite schon mal ein Plus von 10 bis 15 Prozent gegenüber einem Privatvertrag bringen. (Angebot anfordern ... )

 

Gebäudeversicherung

Versichert ist das im Versicherungsvertrag aufgeführte Gebäude, inklusive Nebengebäuden und Garagen gegen die Gefahren

  • Brand - Blitzschlag
  • Explosion - Feuer
  • Leitungswasser - Rohrbruch
  • Frost - Sturm
  • Hagel - zusätzliche Einschlüsse
  • Elementarschäden
Technische Versicherungen

Die Technischen Versicherungen gehören zu den Versicherungen des gewerblichen Geschäfts. Mit Ausnahme der Bauleistungsversicherung besteht die Kundschaft ausschließlich aus gewerblichen und industriellen Klientel. Die Technischen Versicherungen werden als "schweres Geschäft" bezeichnet. Entwicklung, Montage und Betrieb technischer Anlagen sind mit vielfältigen Gefahren und Risiken verbunden. Das bedeutet, es werden viele Spitzenrisiken, also sehr gefährdete und/oder schlecht kalkulierbare Objekte gedeckt. Sichern Sie sich daher durch den richtigen Versicherungsschutz ab.

Bauleistungsversicherung

Bis ein Bau unter Dach und Fach ist, kann einiges passieren: Viele der möglichen Gefahren können Sie selbst durch größte Sorgfalt nicht völlig ausschließen. So ist ein Rohbau der Natur relativ schutzlos ausgeliefert. Sturm oder Hochwasser können in wenigen Stunden die Arbeit mehrerer Monate zunichte machen. Zudem sind Baustellen nur bedingt gesichert, da haben Diebe und Vandalen leichtes Spiel. Immer häufiger werden bereits installierte Gegenstände gestohlen oder zerstört.

Versichert sind unvorhergesehene Beschädigungen und Zerstörungen, alle Bauleistungen vom Fundament bis zum Dachstuhl, ebenso Baustoffe und Teile für den Roh- und Ausbau sowie Einrichtungsgegenstände, die fester Bestandteil des Bauprojekts sind.

Das gilt insbesondere für Schäden durch: Diebstahl fest eingebauter Teile, Glasbruch, Konstruktions- und Materialfehler, ungewöhnliche Witterungsverhältnisse (Niederschläge, Sturm, Hagel und Frost), Naturereignisse (Erdbeben, Überschwemmungen, Hochwasser) in ungewöhnlichem Ausmaß.

Die Versicherungssumme wird gebildet aus den Gesamtherstellungskosten der Baumaßnahme (Summe aller Lohnkosten und Neuwert aller gelieferten Baumaterialien) ohne Grundstücks-, Erschließungs- und Baunebenkosten.

Ersetzt werden alle Kosten, die für die Wiederherstellung des Zustandes vor Eintritt des Schadens aufgewendet werden müssen.

Bauleistungsversicherung für Bauunternehmer

Als Bauunternehmer benötigen Sie Versicherungsschutz, für Bauarbeiten, die Sie selbst oder Ihre Subunternehmer erbringen, der Ihrer bauvertraglichen Gefahrtragung (gemäß VOB) entspricht.

  • Die Interessen des Auftragnehmers (Bau- und Nachunternehmer) sind versichert.
  • Die Interessen des Auftraggebers (Bauherr) können mitversichert werden.
  • Vom Bauherrn beauftragte Handwerker können nur über ihn versichert werden

Versichert sind Bauleistungen, einschließlich aller zugehörigen Baustoffe und Bauteile, Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe, die zur Herstellung von Hoch-, Tief- und Ingenieurbauten dienen.

Auf Antrag können mitversichert werden: Baugrund- und Bodenmassen, die nicht Bestandteil der Bauleistungen sind, zusätzliche Aufräumkosten, Schadensuchkosten.

Auf Antrag können folgende Schäden versichert werden: Brand, Blitzschlag, Explosion, innere Unruhen, Streik, Aussperrungen

Die Versicherungssumme wird auf Basis der vertraglichen Bausumme ohne Mehrwertsteuer (sofern Möglichkeit zum Vorsteuerabzug besteht) ermittelt. Darin müssen enthalten sein: Neuwert der Baustoffe und Bauteile, die der Versicherungsnehmer liefert , Neuwert der eigenen und durch den Auftraggeber gelieferten Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe, Neuwert der Baustoffe und Bauteile, die der Auftraggeber liefert. 
 

Betriebsunterbrechungsversicherung

Als Folge einer sachschadenbedingten Betriebsstörung sinken die Umsatzerlöse und die fortlaufenden Kosten können nicht mehr gedeckt werden. Die Liquidität gerät in Gefahr. Sichern Sie die Existenz Ihres Unternehmens - mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung.

Versichert sind alle Unterbrechungsschäden, verursacht durch versicherte Gefahren der entsprechenden Sachversicherungen, soweit nicht Abdeckung über andere BU- Versicherungen besteht, z.B. Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt sämtliche fortlaufende Betriebskosten wie Löhne, Gehälter, Miete, Pacht, Zinsen und den entgangenen Gewinn.

Die Versicherungssumme richtet sich individuell nach Ihren Umsatzerlösen abzüglich variabler Kosten wie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie einer zukunftsorientierten Vorsorge.

Elektronikversicherung

Elektrische und elektronische Anlagen erhalten immer mehr Schlüsselfunktionen in Produktions- und Dienstleistungsbetrieben. Schäden sind auch bei ausgereifter Technik und fachmännischer Bedienung und Wartung leider nicht immer zu vermeiden.
Grundsätzlich können über die Elektronikversicherung sämtliche technische Einrichtungen, die der Erzeugung, der Umwandlung, dem Transport oder der Speicherung von Informationen dienen, versichert werden.
Beispiel: technische Büroeinrichtungen wie Computer, Fernsprechanlagen, Telefax, Kopierer oder elektromedizinische Geräte, Mess- und Prüfgeräte.

Versichert sind Zerstörung oder Beschädigung durch ein unvorhergesehenes Ereignis und Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung.

Insbesondere leistet die Elektronikversicherung bei Beschädigung oder Zerstörung durch Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung, Vorsatz Dritter, Kurzschluss, Überspannung, Induktion, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion oder durch Löschen, Niederreissen, Ausräumen oder Abhandenkommen bei diesen Ereignissen, Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung, Sabotage, höherer Gewalt, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler.

Die Versicherungssumme berechnet sich aus dem Neuwert der Anlage (Listenpreis) zuzüglich Bezugskosten einschließlich Montage.

Maschinenversicherung


Auch bei sorgfältiger Wartung, ausgereifter Technik und fachmännischer Bedienung sind Maschinenschäden nicht vermeidbar. Sichern Sie sich gegen Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen, Sturm, Frost, Eisgang etc. Über die Maschinenversicherung sind grundsätzlich alle stationären Maschinen, maschinellen und elektrischen Einrichtungen versichert werden, beispielsweise Energieerzeugungs- und Verteilungsanlagen wie Kessel, Turbogeneratoren, Transformatoren, Schaltanlagen sowie Arbeitsmaschinen sämtlicher Industriegruppen versichert.
Versichert sind unvorhergesehen eintretende Schäden, die mit dem Betrieb zusammenhängen, insbesondere durch:
  • Wassermangel in Dampfkesseln oder Dampfgefäßen
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Böswilligkeit und Fahrlässigkeit
  • äußere Einwirkungen
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung, Bildung von Lichtbögen
  • Sturm, Frost und Eisgang
Für die Versicherungssumme Ihrer Maschinenversicherung ist der Versicherungswert maßgebend. Versicherungswert ist der jeweils gültige Listenpreis (Neuwert) einschließlich Bezugskosten.

In der Maschinenversicherung werden sämtliche Kosten, die zur Wiederherstellung des früheren betriebsfähigen Zustandes notwendig sind (Wiederherstellungskosten), ersetzt. Wenn die Wiederherstellungskosten den Zeitwert der versicherten Sache übersteigen, wird der Zeitwert ersetzt.

Maschinen- und Kaskoversicherung

Ihre Baumaschinen sind täglich einer Vielzahl von verschiedenen Gefahren ausgesetzt. Trotz moderner Technik, sorgfältiger Handhabung und sachgerechter Wartung sind teure Schäden nicht zu vermeiden. Unbekannt ist nur der Zeitpunkt und die Größe des Schadens.

Über die Maschinen- und Kaskoversicherung sind Baugeräte aller Art und sonstige fahrbare und transportable Arbeitsmaschinen versichert, ebenso Zusatzgeräte und Reserveteile, wenn dies besonders vereinbart wird.

Versichert sind unvorhergesehen eintretende Schäden während des Betriebs sowie während Transporten, Montagen, Demontagen, Verladevorgängen, insbesondere durch:

  • menschliches Versagen, Herstellfehler, Kurzschluss, Versagen von Sicherheitseinrichtungen
  • Unfälle
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Sturm, Frost, Eisgang und sonstige Ereignisse aus Naturgewalten

Versichert sind somit innere Betriebsschäden und Kaskoschäden. Der Versicherungsschutz kann auf sogenannte Kaskoschäden eingeschränkt werden, d.h. auf Schäden durch Unfall. Hierzu zählen auch Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Frost und sonstige Ereignisse aus Naturgewalten.

Für die Versicherungssumme in der Maschinen- und Bauleistungsversicherung ist der Versicherungswert maßgebend. Versicherungswert ist der jeweils gültige Listenpreis (Neuwert) zuzüglich Bezugskosten einschließlich Montage. Die Maschinen- und Kaskoversicherung ersetzt sämtliche Kosten, die zur Wiederherstellung des früheren betriebsfähigen Zustandes notwendig sind (Wiederherstellungskosten). Wenn die Wiederherstellungskosten den Zeitwert der versicherten Sachen übersteigen, wird der Zeitwert ersetzt.

Montageversicherung

Der Unternehmer trägt die Gefahr vom Errichten der Baustelle, bis zur Fertigstellung und Übernahme durch den Auftraggeber. In diesem Zeitraum können viele Schäden entstehen, z. B. durch Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit, Bedienungs-, Konstruktions-, Guss- oder Materialfehler,
Brand, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl usw..

Montageobjekte sind versichert z. B. Konstruktionen aller Art, Maschinen, maschinelle und elektrische Einrichtungen, Apparate, zugehörige Reserveteile etc.

Montageausrüstung sind versichert z. B. Geräte, Werkzeuge, Gerüste, Krane etc.

Fremde Sachen sind versichert z. B. alle Gegenstände, die unter die Ausschlussbestimmungen der Haftpflichtversicherung - "Bearbeitungsschäden" - fallen.

Montageausrüstung und fremde Sachen können in der Montageversicherung nur zusammen mit dem Montageobjekt versichert werden.
Versichert sind unvorhergesehen eintretende Schäden an versicherten Sachen und Verluste von versicherten Sachen, die während der Versicherungsdauer entstehen und beispielsweise zurückzuführen sind auf:

  • Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl
  • Betriebsunfälle oder sonstige unglückliche Zufälle
  • Bedienungsfehler oder unsachgemäße Handhabung
  • Konstruktions-, Guss- oder Materialfehler, Berechnungs-, Werkstätten- oder Montagefehler
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • höhere Gewalt

Die Versicherungssumme für

  • das Montageobjekt: der volle Kontraktpreis, mindestens jedoch die Selbstkosten,
  • für die Montageausrüstung: der Neuwert aller versicherten Sachen,
  • und für fremde Sachen: die Summe gemäß Vereinbarung auf erstes Risiko.
Transportversicherung

Immer mehr bestellte Waren und Sendungen müssen befördert und verteilt werden. Diese Leistung wird zunehmend von Selbstständigen übernommen. Der Versicherungsschutz dieser Versicherung umfasst beispielsweise: Unfall, Diebstahl, Beschädigung, Verlust

Die Transportversicherung schützt Sie als Frachtführer bei Güterbeförderung im gewerblichen Straßengüterverkehr vor Schadenersatzansprüchen, die aufgrund von Beschädigungen und/oder Verlust an Sie gestellt werden. Der Versicherungsschutz umfasst auch Ansprüche aufgrund von Vermögensschäden.

Versicherungssparte mit den Bereichen Warenversicherung, Kaskoversicherung, Verkehrshaftungsversicherung sowie einer Vielzahl von Sonderzweigen.

Warentransportversicherung

Eine Form der Transportversicherung; versichert werden Güter gegen die typischen Gefahren oder nur bestimmte Gefahren des Transportes und den damit im Zusammenhang stehenden Lagerungen und/oder sonstige Aufwendungen und Kosten.

Es wird u.a. die Reparatur- oder die Wiederbeschaffungskosten, sowie den Beitrag zur großen Haverei, Schadenabwendungs-, Schadenminderungs-, Schadenfeststellungskosten, Kosten der Ermittlung und Feststellung des versicherten Schadens, sowie Kosten durch einen für diese Zwecke beauftragten Dritten (Sachverständiger), erstattet.

Ebenfalls ersetzt werden die Kosten der Umladung, der einstweiligen Lagerung, sowie die Mehrkosten der Weiterbeförderung infolge eines Versicherungsfalls oder versicherten Unfalls des Transportmittels.

Werkverkehrsversicherung

Sonderform der Güterversicherung, versichert gilt im Werkverkehr der Transport von Gütern für eigene Geschäftszwecke, mit eigenen Fahrzeugen.
Häufig ist das Transportgut wertvoller als das Fahrzeug selbst. Auf der Straße können Güter beschädigt oder gestohlen werden. Jeder, der Güter herstellt, be- oder verarbeitet oder mit ihnen handelt, hat ein Interesse daran, dass diese unversehrt den Empfänger erreichen. Denn was kann nicht alles während des Transports passieren:

  • Unfall des Fahrzeugs
  • Elementarereignisse
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Raub, räuberische Erpressung
  • Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug
  • Diebstahl, bzw. Unterschlagung des ganzen Fahrzeugs

Ausstellungsversicherung

Sonderzweig der Transportversicherung, die Transporte zu einer Ausstellung, den Aufenthalt während der Ausstellung, den Rücktransport und damit verbundene Lagerung versichert. Versicherbare Sachen sind Ausstellungsgüter aller Art, auch Kunstgegenstände (vgl. Kunstgegenständeversicherung )mit entsprechenden Sicherheitseinrichtungen, nebst Stand und Standausrüstung. Sofern bereits eine Güterversicherung ( Generalpolice )besteht, werden die Ausstellungsrisiken üblicherweise nicht über eine eigene Ausstellungsversicherung versichert, sondern in die Generalpolice eingeschlossen.

Kautionsversicherung

Gegenstand der Kautionsversicherung ist der Bürgschaftskredit. Der Versicherer übernimmt die Bürgschaft oder Garantie für eine ordnungsgemäße Erfüllung von Kauf-, Werks- und Zulieferverträgen und für gestundete Steuern und Zölle. Selbstverständlich prüft die Versicherungsgesellschaft vor Vertragsabschluss die Vermögensverhältnisse des Versicherungsnehmers.

Der Versicherungsnehmer erhält einen Versicherungsschein, der Gläubiger des Versicherungsnehmers einen Bürgschaftsvertrag.

Öffentliche und private Auftraggeber fordern von Unternehmen in zunehmendem Maße Sicherheitsleistungen in Form von Bürgschaften. Dementsprechend bieten verschiedene Versicherer folgende Konzepte an:

  • Bietungsbürgschaften
  • Anzahlungsbürgschaften
  • Vertragserfüllungsbürgschaften
  • Mängelgewährleistungsbürgschaften
  • Lieferungs- und Leistungsbürgschaften

Ein Bürgschaftslimit bringt Ihrem Unternehmen folgende Vorteile:

  • Sie verbessern Ihre Liquidität.
  • Ihr Kreditspielraum bei Ihren Banken wird vergrößert.
  • Die administrative Abwicklung ist gering.
  • Ein zusätzliches Limit macht Sie beweglicher.