FLV Makler
Gewerbeversicherungen
Gewiss, jedes Unternehmen braucht Ideen, Tatkraft, Strategien und gute Produkte oder Dienstleistungen, um erfolgreich zu sein. Ebenso wichtig ist es aber auch, Risiken richtig einzuschätzen und sich dagegen abzusichern. Die sind von Fall zu Fall, von Branche zu Branche, sehr unterschiedlich.
Hinzu kommt das weite Feld der betrieblichen Altersversorgung als dritte Säule im Rentensystem. Deshalb ist gerade im unternehmerischen Bereich die individuelle Beratung so wichtig, um den richtigen Versicherungsschutz zu finden.
Die folgenden Informationen geben Ihnen lediglich einen kurzen Überblick der Möglichkeiten.
Die Betriebsinhaltsversicherung ist eine Neuwertversicherung.
Versichert ist die komplette kaufmännische und technische Einrichtung, sowie Waren gegen die Gefahren:
- Feuer-, Sturm-, Hagel- Einbruchdienstahl- mit Vandalismus-, Leitungswasserschäden
- Elementarschäden
Zur Berechnung der Prämie ist die Art des Betriebes, die Lage des Betriebsortes, sowie dessen Sicherungen entscheidend.
Erweitert werden kann der Versicherungsschutz durch Einschluss der Betriebsunterbrechungs-versicherung. Diese Erweiterung ist sehr sinnvoll und wichtig, denn wenn der Betrieb aufgrund der Sachschäden nicht sofort wieder aufgenommen werden kann, laufen die Fixkosten wie Löhne/ Gehälter, Pacht oder Miete unerbittlich weiter und Gewinne bleiben aus und da greift die Betriebsunterbrechungsversicherung.
In diesem Falle wird bei Eintritt obiger Schäden, die Versicherungssumme gezwölftelt und monatlich, für maximal ein Jahr, ausbezahlt, bis die Betriebsstätte wieder produktionsfähig ist. Diese Versicherungssumme kann auch individuell ermittelt werden.
- Personen - und Sachschäden auf dem Betriebsgelände
- Träger der Sozialversicherer gehen bei leitendem Angestellten oder dem Betriebsinhaber in Regress für Aufwendungen, die durch Arbeitsunfälle von Betriebsangehörigen entstanden sind ( z.B. bei Nichteinhaltung der Unfallverhütungsvorschriften )
- Bearbeitungsschäden auf fremden Grundstücken
- Abhandenkommen von Gegenständen der Besucher und Mitarbeiter
- Be- und Entladeschäden
- Produkthaftung bei Herstellung und Weiterverarbeitung von Waren
- Umweltschäden, verursacht durch betriebliche Tätigkeit
Im Schadensfall übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Überprüfung der gestellten Ansprüche und bei berechtigter Forderung die Zahlung der Schadenssumme.
Natürlich ist auch hier der Beitrag von der Tätigkeit, sowie der Größe des jeweiligen Betriebes abhängig.
Diese Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen eines Berufsversehens, denn niemand ist in der Lage Alles zu wissen. Sie können insbesondere in bestimmten beratenden und verwaltenden Berufen gegen das Risiko versichert werden, denn auch Spezialisten können irren, machen Beratungsfehler und müssen dann für finanzielle Folgen Ihres Fehlers eintreten.
Es muss dann Schadensersatz geleistet werden, dabei handelt es sich nicht um Sach- oder Personenschäden, sondern um Vermögensschäden.
Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherungen weisen gegenüber anderen Haftpflicht-Versicherungen eine Besonderheit auf. Entscheidend für den Versicherungsschutz ist der Zeitpunkt, wann der Verstoß, der zum Vermögensschaden führte, begangen wurde.
Sonst wird in Haftpflicht-Versicherungen der Eintritt des Schadens, oder die Ansprucherhebung auf Schadensersatz als entscheidender Zeitpunkt angesehen.
So erhalten Sie aus Ihrer Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung selbst dann noch Schutz, wenn der Vermögens-Schaden erst lange nach Ihrer konkreten Tätigkeit entsteht. Zu diesem Zeitpunkt muss der Versicherungsvertrag nicht mehr unbedingt bestehen, der Versicherer muss aber dann eine Nachhaftung tragen.
Hier ein Beispiel:
Ein Unternehmensberater versäumt es schuldhaft, eine Fördermaßnahme für einen Kunden zu beantragen. Zwei Jahre später wären die Fördergelder eigentlich fällig. Der Schaden ist damit auch erst zwei Jahre nach der Beratungstätigkeit entstanden.
Eine KFZ- Haftpflichtversicherung braucht jedes Kraftfahrzeug, das auf öffentlichen Verkehrswegen bewegt wird. Die Haftpflichtversicherung deckt alle Schäden ab, die man anderen Verkehrsteilnehmern zufügt. Während die Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, besteht zur Abdeckung von Sachschäden am eigenen Fahrzeug keine Versicherungspflicht. Hier greift die KFZ- Kaskoversicherung.
Firmenfahrzeuge sind häufig finanziert. Mögliche Aufwendungen für Reparaturen oder gar die Wiederbeschaffung eines Kraftfahrzeugs nach einem Schadenfall sind in den wenigsten Fällen einkalkuliert. Eine Fahrzeug-Kaskoversicherung sichert die fachgerechte Reparatur bzw. die Wiederbeschaffung des Kraftfahrzeugs und entlastet im Schadenfall wirtschaftlich spürbar. Unterschieden wird zwischen der Fahrzeug-Teilversicherung (Teilkasko) und der Fahrzeug-Vollversicherung (Vollkasko).
Wenn eine Firma mehr als 3- 4 Fahrzeuge besitzt und für Ihre Zwecke nutzt, können mit einzelnen Gesellschaften Sonderkonditionen ausgehandelt werden und der Beitrag pro Fahrzeug ist günstiger. Es gibt die sogenannten Stückkostentarife ( Pauschalpreis pro Fahrzeug ) und Tarife nach Schadenfreiheitsrabatt mit speziell ausgehandelten Rabatten etc.
Die Gruppenunfallversicherung ist eine Form der privaten Unfallversicherung. Sie ist in der Regel eine Unfallversicherung auf fremde Rechnung, d. h. ein Arbeitgeber versichert auf seine Kosten seine Beschäftigten, ein Verein seine Mitglieder oder ein Veranstalter seine Besucher.
Voraussetzung für die Gruppenunfallversicherung ist, dass ein Versicherungsnehmer mindestens drei Personen in einem Versicherungsschein versichert.
Die Versicherungssummen sind je nach dem individuellen Bedarf der Gruppen festzulegen. Die Versicherungssummen sollten vom Versicherungsnehmer so gewählt sein, dass sie eine ausreichende Absicherung für alle im Versicherungsschein genannten versicherten Personen darstellen.
Die Beitragshöhe ist nach der Zahl der versicherten Personen gestaffelt, in jedem Fall jedoch niedriger als bei einer Einzelunfallversicherung.
Beitragsnachlässe sind gestattet, wenn die Gruppenversicherung
- von einem Arbeitgeber für seine Beschäftigten,
- von einem Verein für seine Mitglieder oder
- von einem Veranstalter für seine Besucher
Versicherungsverträge, die ein Arbeitgeber zu Gunsten seiner Beschäftigten abschließt, können:
- alle Unfälle innerhalb und außerhalb des Berufsfeldes (Vollversicherung / Unfallversicherung),
- nur Berufs- oder Wegeunfälle,
- ausschließlich Berufsunfälle (ohne Wegeunfälle),
- besondere Gefahren (z. B. Dienstreise-Unfallversicherung).
absichern.
Möglichkeiten der Vertragsgestaltung
Versicherung mit Namensnennung: Jede versicherte Person wird namentlich erfasst. Zu- und Abgänge müssen dem Versicherer sofort mitgeteilt werden. Für die einzelnen Versicherten können unterschiedliche Versicherungssummen vereinbart werden.
Versicherung ohne Namensnennung: Hier wird eine bestimmte definierte Gruppe erfasst (z. B. alle Angestellten, alle Kraftfahrer) und jährlich die durchschnittliche Zahl der versicherten Personen ermittelt. Die Versicherungssumme ist in diesem Fall für jedes Gruppenmitglied gleich.
Die D & O - Deckung gewährleistet die Deckung des persönlichen Haftungsrisikos im Rahmen der Kontroll- & Leitungsfunktionen von Unternehmensleitern. Gedeckt sind Ansprüche aus Vermögensschäden von Eigentümern, Gläubigern und sonstigen Dritten. Insbesondere sind auch Ansprüche des Unternehmens selbst gegen die UL gedeckt.
Der Versicherer:
- prüft die Haftpflichtfrage (= Prüfungsfunktion).
- wehrt unbegründete Schadenersatzansprüche ab (= Abwehrfunktion).
- zahlt anstelle der versicherten Person die Entschädigungsleistung (= Entschädigungsfunktion).
Berufshaftpflicht für Unternehmensleiter - WARUM -
Persönliche D & O - Versicherung und Firmen D & O-Versicherung
- Außenverhältnis durch Dritte, wie Banken, Gläubiger, Fiskus
- Innenverhältnis durch die Eigentümer
Heutzutage kann jeder, auch ohne eigenes Zutun in rechtliche Auseinandersetzungen verwickelt werden. Sie als selbständig Tätiger sind über Ihren privaten Bereich hinaus bei der Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen im beruflichen Bereich einem besonders hohen Risiko ausgesetzt. So z.B. im Arbeits- oder Strafrecht. Bei unternehmensbezogenen rechtlichen Konflikten sind Sie und alle Beschäftigten, die für Sie tätig sind, in den versicherbaren Rechtsbereichen abgesichert. Das gilt auch für mithelfende Familienangehörige .Die finanziellen Folgen eines Rechtsstreits sind oft unkalkulierbar und können sogar Ihre berufliche Existenz bedrohen.
Wer ist versichert |
der Versicherungsnehmer (Betrieb, Freiberufler), |
die Familienangehörigen des Inhabers, die ständig mitarbeiten, |
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die Angestellten, für die Versicherungsfälle bezüglich der Tätigkeit oder des Berufs, die in der Police angegeben sind. |
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Welche Kosten |
Honorare, Kosten und Gebühren des von den versicherten Personen FREI GEWÄHLTEN Rechtsanwalts, Gerichts- und Prozesskosten, Gebühren der gerichtlich bestellten und Parteisachverständigen, Vergleichskosten und Kosten des Unterliegens etc. |
In welchen Fällen |
Geschäftlich |
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Privat |
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Verkehr |
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Wohnen und Geschäftsräume |
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Sorgen Sie für Ihren Ruhestand vor! Mit Hilfe Ihres Arbeitgebers und des Staates. Die betriebliche Altersversorgung vereint Steuervorteile für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit der Vorsorge für Ihr Alter und einer Absicherung für Ihre Angehörigen.
Betriebliche Altersvorsorge lohnt: Wer einen Vorsorgevertrag über den Arbeitgeber abschließt, spart Steuern und Sozialabgaben. Zudem winken Gruppenrabatte und Sonderkonditionen. Beim Jobwechsel kommt die „Betriebsrente" mit.
Derzeit existieren für die betriebliche Altersvorsorge fünf verschiedene Durchführungswege:
Pro Betrieb stehen allerdings meist nur ein oder zwei Varianten offen.
Das Angebot bestimmt der Chef, der dabei entsprechende Regelungen des jeweils gültigen Tarifvertrags einhalten muss. Gemeinsam ist allen Varianten, das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das heißt: Innerhalb bestimmter Grenzwerte (siehe Tabelle) fallen auf die eingezahlten Gehaltsbestandteile keine Steuern und bis 2008 auch keine Sozialabgaben an. Zwar sind dafür später die Auszahlungen steuerpflichtig. Liegt jedoch der persönliche Steuersatz im Rentenalter niedriger, sparen Sie unter dem Strich Steuern.
Zusätzlich zum Steuerrabatt sprechen für betriebliche Vorsorgeprodukte oft besonders günstige Konditionen. So bieten z.B. viele Pensionskassen eine garantierte Verzinsung von mehr als 2,75 Prozent. (Für private Renten- oder Kapitallebensversicherungen ist dies der aktuelle, gesetzlich festgeschriebene Zins.) Außerdem stehen meist verschiedene Tarife zur Auswahl, bei denen beispielsweise die Absicherung von Angehörigen oder bei Berufsunfähigkeit möglich ist. Bei Abschluss- und Verwaltungskosten winken attraktive Gruppenrabatte. Das kann bei der Rendite schon mal ein Plus von 10 bis 15 Prozent gegenüber einem Privatvertrag bringen. (Angebot anfordern ... )
Versichert ist das im Versicherungsvertrag aufgeführte Gebäude, inklusive Nebengebäuden und Garagen gegen die Gefahren
- Brand - Blitzschlag
- Explosion - Feuer
- Leitungswasser - Rohrbruch
- Frost - Sturm
- Hagel - zusätzliche Einschlüsse
- Elementarschäden
Die Technischen Versicherungen gehören zu den Versicherungen des gewerblichen Geschäfts. Mit Ausnahme der Bauleistungsversicherung besteht die Kundschaft ausschließlich aus gewerblichen und industriellen Klientel. Die Technischen Versicherungen werden als "schweres Geschäft" bezeichnet. Entwicklung, Montage und Betrieb technischer Anlagen sind mit vielfältigen Gefahren und Risiken verbunden. Das bedeutet, es werden viele Spitzenrisiken, also sehr gefährdete und/oder schlecht kalkulierbare Objekte gedeckt. Sichern Sie sich daher durch den richtigen Versicherungsschutz ab.
Bauleistungsversicherung
Bis ein Bau unter Dach und Fach ist, kann einiges passieren: Viele der möglichen Gefahren können Sie selbst durch größte Sorgfalt nicht völlig ausschließen. So ist ein Rohbau der Natur relativ schutzlos ausgeliefert. Sturm oder Hochwasser können in wenigen Stunden die Arbeit mehrerer Monate zunichte machen. Zudem sind Baustellen nur bedingt gesichert, da haben Diebe und Vandalen leichtes Spiel. Immer häufiger werden bereits installierte Gegenstände gestohlen oder zerstört.
Versichert sind unvorhergesehene Beschädigungen und Zerstörungen, alle Bauleistungen vom Fundament bis zum Dachstuhl, ebenso Baustoffe und Teile für den Roh- und Ausbau sowie Einrichtungsgegenstände, die fester Bestandteil des Bauprojekts sind.
Das gilt insbesondere für Schäden durch: Diebstahl fest eingebauter Teile, Glasbruch, Konstruktions- und Materialfehler, ungewöhnliche Witterungsverhältnisse (Niederschläge, Sturm, Hagel und Frost), Naturereignisse (Erdbeben, Überschwemmungen, Hochwasser) in ungewöhnlichem Ausmaß.
Die Versicherungssumme wird gebildet aus den Gesamtherstellungskosten der Baumaßnahme (Summe aller Lohnkosten und Neuwert aller gelieferten Baumaterialien) ohne Grundstücks-, Erschließungs- und Baunebenkosten.
Ersetzt werden alle Kosten, die für die Wiederherstellung des Zustandes vor Eintritt des Schadens aufgewendet werden müssen.
Bauleistungsversicherung für Bauunternehmer
Als Bauunternehmer benötigen Sie Versicherungsschutz, für Bauarbeiten, die Sie selbst oder Ihre Subunternehmer erbringen, der Ihrer bauvertraglichen Gefahrtragung (gemäß VOB) entspricht.
- Die Interessen des Auftragnehmers (Bau- und Nachunternehmer) sind versichert.
- Die Interessen des Auftraggebers (Bauherr) können mitversichert werden.
- Vom Bauherrn beauftragte Handwerker können nur über ihn versichert werden
Versichert sind Bauleistungen, einschließlich aller zugehörigen Baustoffe und Bauteile, Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe, die zur Herstellung von Hoch-, Tief- und Ingenieurbauten dienen.
Auf Antrag können mitversichert werden: Baugrund- und Bodenmassen, die nicht Bestandteil der Bauleistungen sind, zusätzliche Aufräumkosten, Schadensuchkosten.
Auf Antrag können folgende Schäden versichert werden: Brand, Blitzschlag, Explosion, innere Unruhen, Streik, Aussperrungen
Die Versicherungssumme wird auf Basis der vertraglichen Bausumme ohne Mehrwertsteuer (sofern Möglichkeit zum Vorsteuerabzug besteht) ermittelt. Darin müssen enthalten sein: Neuwert der Baustoffe und Bauteile, die der Versicherungsnehmer liefert , Neuwert der eigenen und durch den Auftraggeber gelieferten Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe, Neuwert der Baustoffe und Bauteile, die der Auftraggeber liefert.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Als Folge einer sachschadenbedingten Betriebsstörung sinken die Umsatzerlöse und die fortlaufenden Kosten können nicht mehr gedeckt werden. Die Liquidität gerät in Gefahr. Sichern Sie die Existenz Ihres Unternehmens - mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung.
Versichert sind alle Unterbrechungsschäden, verursacht durch versicherte Gefahren der entsprechenden Sachversicherungen, soweit nicht Abdeckung über andere BU- Versicherungen besteht, z.B. Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt sämtliche fortlaufende Betriebskosten wie Löhne, Gehälter, Miete, Pacht, Zinsen und den entgangenen Gewinn.
Die Versicherungssumme richtet sich individuell nach Ihren Umsatzerlösen abzüglich variabler Kosten wie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie einer zukunftsorientierten Vorsorge.
Elektronikversicherung
Elektrische und elektronische Anlagen erhalten immer mehr Schlüsselfunktionen in Produktions- und Dienstleistungsbetrieben. Schäden sind auch bei ausgereifter Technik und fachmännischer Bedienung und Wartung leider nicht immer zu vermeiden.
Grundsätzlich können über die Elektronikversicherung sämtliche technische Einrichtungen, die der Erzeugung, der Umwandlung, dem Transport oder der Speicherung von Informationen dienen, versichert werden.
Beispiel: technische Büroeinrichtungen wie Computer, Fernsprechanlagen, Telefax, Kopierer oder elektromedizinische Geräte, Mess- und Prüfgeräte.
Versichert sind Zerstörung oder Beschädigung durch ein unvorhergesehenes Ereignis und Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung.
Insbesondere leistet die Elektronikversicherung bei Beschädigung oder Zerstörung durch Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung, Vorsatz Dritter, Kurzschluss, Überspannung, Induktion, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion oder durch Löschen, Niederreissen, Ausräumen oder Abhandenkommen bei diesen Ereignissen, Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung, Sabotage, höherer Gewalt, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler.
Die Versicherungssumme berechnet sich aus dem Neuwert der Anlage (Listenpreis) zuzüglich Bezugskosten einschließlich Montage.
Maschinenversicherung
- Wassermangel in Dampfkesseln oder Dampfgefäßen
- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Böswilligkeit und Fahrlässigkeit
- äußere Einwirkungen
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung, Bildung von Lichtbögen
- Sturm, Frost und Eisgang
In der Maschinenversicherung werden sämtliche Kosten, die zur Wiederherstellung des früheren betriebsfähigen Zustandes notwendig sind (Wiederherstellungskosten), ersetzt. Wenn die Wiederherstellungskosten den Zeitwert der versicherten Sache übersteigen, wird der Zeitwert ersetzt.
Maschinen- und Kaskoversicherung
Über die Maschinen- und Kaskoversicherung sind Baugeräte aller Art und sonstige fahrbare und transportable Arbeitsmaschinen versichert, ebenso Zusatzgeräte und Reserveteile, wenn dies besonders vereinbart wird.
Versichert sind unvorhergesehen eintretende Schäden während des Betriebs sowie während Transporten, Montagen, Demontagen, Verladevorgängen, insbesondere durch:
- menschliches Versagen, Herstellfehler, Kurzschluss, Versagen von Sicherheitseinrichtungen
- Unfälle
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Sturm, Frost, Eisgang und sonstige Ereignisse aus Naturgewalten
Versichert sind somit innere Betriebsschäden und Kaskoschäden. Der Versicherungsschutz kann auf sogenannte Kaskoschäden eingeschränkt werden, d.h. auf Schäden durch Unfall. Hierzu zählen auch Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Frost und sonstige Ereignisse aus Naturgewalten.
Für die Versicherungssumme in der Maschinen- und Bauleistungsversicherung ist der Versicherungswert maßgebend. Versicherungswert ist der jeweils gültige Listenpreis (Neuwert) zuzüglich Bezugskosten einschließlich Montage. Die Maschinen- und Kaskoversicherung ersetzt sämtliche Kosten, die zur Wiederherstellung des früheren betriebsfähigen Zustandes notwendig sind (Wiederherstellungskosten). Wenn die Wiederherstellungskosten den Zeitwert der versicherten Sachen übersteigen, wird der Zeitwert ersetzt.
Montageversicherung
Der Unternehmer trägt die Gefahr vom Errichten der Baustelle, bis zur Fertigstellung und Übernahme durch den Auftraggeber. In diesem Zeitraum können viele Schäden entstehen, z. B. durch Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit, Bedienungs-, Konstruktions-, Guss- oder Materialfehler,
Brand, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl usw..
Montageobjekte sind versichert z. B. Konstruktionen aller Art, Maschinen, maschinelle und elektrische Einrichtungen, Apparate, zugehörige Reserveteile etc.
Montageausrüstung sind versichert z. B. Geräte, Werkzeuge, Gerüste, Krane etc.
Fremde Sachen sind versichert z. B. alle Gegenstände, die unter die Ausschlussbestimmungen der Haftpflichtversicherung - "Bearbeitungsschäden" - fallen.
Montageausrüstung und fremde Sachen können in der Montageversicherung nur zusammen mit dem Montageobjekt versichert werden.
Versichert sind unvorhergesehen eintretende Schäden an versicherten Sachen und Verluste von versicherten Sachen, die während der Versicherungsdauer entstehen und beispielsweise zurückzuführen sind auf:
- Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl
- Betriebsunfälle oder sonstige unglückliche Zufälle
- Bedienungsfehler oder unsachgemäße Handhabung
- Konstruktions-, Guss- oder Materialfehler, Berechnungs-, Werkstätten- oder Montagefehler
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- höhere Gewalt
Die Versicherungssumme für
- das Montageobjekt: der volle Kontraktpreis, mindestens jedoch die Selbstkosten,
- für die Montageausrüstung: der Neuwert aller versicherten Sachen,
- und für fremde Sachen: die Summe gemäß Vereinbarung auf erstes Risiko.
Immer mehr bestellte Waren und Sendungen müssen befördert und verteilt werden. Diese Leistung wird zunehmend von Selbstständigen übernommen. Der Versicherungsschutz dieser Versicherung umfasst beispielsweise: Unfall, Diebstahl, Beschädigung, Verlust
Die Transportversicherung schützt Sie als Frachtführer bei Güterbeförderung im gewerblichen Straßengüterverkehr vor Schadenersatzansprüchen, die aufgrund von Beschädigungen und/oder Verlust an Sie gestellt werden. Der Versicherungsschutz umfasst auch Ansprüche aufgrund von Vermögensschäden.
Versicherungssparte mit den Bereichen Warenversicherung, Kaskoversicherung, Verkehrshaftungsversicherung sowie einer Vielzahl von Sonderzweigen.
Warentransportversicherung
Es wird u.a. die Reparatur- oder die Wiederbeschaffungskosten, sowie den Beitrag zur großen Haverei, Schadenabwendungs-, Schadenminderungs-, Schadenfeststellungskosten, Kosten der Ermittlung und Feststellung des versicherten Schadens, sowie Kosten durch einen für diese Zwecke beauftragten Dritten (Sachverständiger), erstattet.
Ebenfalls ersetzt werden die Kosten der Umladung, der einstweiligen Lagerung, sowie die Mehrkosten der Weiterbeförderung infolge eines Versicherungsfalls oder versicherten Unfalls des Transportmittels.
Werkverkehrsversicherung
Sonderform der Güterversicherung, versichert gilt im Werkverkehr der Transport von Gütern für eigene Geschäftszwecke, mit eigenen Fahrzeugen.
Häufig ist das Transportgut wertvoller als das Fahrzeug selbst. Auf der Straße können Güter beschädigt oder gestohlen werden. Jeder, der Güter herstellt, be- oder verarbeitet oder mit ihnen handelt, hat ein Interesse daran, dass diese unversehrt den Empfänger erreichen. Denn was kann nicht alles während des Transports passieren:
- Unfall des Fahrzeugs
- Elementarereignisse
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Raub, räuberische Erpressung
- Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug
- Diebstahl, bzw. Unterschlagung des ganzen Fahrzeugs
Ausstellungsversicherung
Sonderzweig der Transportversicherung, die Transporte zu einer Ausstellung, den Aufenthalt während der Ausstellung, den Rücktransport und damit verbundene Lagerung versichert. Versicherbare Sachen sind Ausstellungsgüter aller Art, auch Kunstgegenstände (vgl. Kunstgegenständeversicherung )mit entsprechenden Sicherheitseinrichtungen, nebst Stand und Standausrüstung. Sofern bereits eine Güterversicherung ( Generalpolice )besteht, werden die Ausstellungsrisiken üblicherweise nicht über eine eigene Ausstellungsversicherung versichert, sondern in die Generalpolice eingeschlossen.
Gegenstand der Kautionsversicherung ist der Bürgschaftskredit. Der Versicherer übernimmt die Bürgschaft oder Garantie für eine ordnungsgemäße Erfüllung von Kauf-, Werks- und Zulieferverträgen und für gestundete Steuern und Zölle. Selbstverständlich prüft die Versicherungsgesellschaft vor Vertragsabschluss die Vermögensverhältnisse des Versicherungsnehmers.
Der Versicherungsnehmer erhält einen Versicherungsschein, der Gläubiger des Versicherungsnehmers einen Bürgschaftsvertrag.
Öffentliche und private Auftraggeber fordern von Unternehmen in zunehmendem Maße Sicherheitsleistungen in Form von Bürgschaften. Dementsprechend bieten verschiedene Versicherer folgende Konzepte an:
- Bietungsbürgschaften
- Anzahlungsbürgschaften
- Vertragserfüllungsbürgschaften
- Mängelgewährleistungsbürgschaften
- Lieferungs- und Leistungsbürgschaften
Ein Bürgschaftslimit bringt Ihrem Unternehmen folgende Vorteile:
- Sie verbessern Ihre Liquidität.
- Ihr Kreditspielraum bei Ihren Banken wird vergrößert.
- Die administrative Abwicklung ist gering.
- Ein zusätzliches Limit macht Sie beweglicher.