Privathaftpflichtversicherung

Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür in unbegrenzter Höhe. Das ist sinngemäß die Aussage des § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Die Haftpflichtversicherung, eine besondere Form der Schadensversicherung, sichert den Versicherungsnehmer gegen Ansprüche Dritter ab, prüft die gestellten Ansprüche, zahlt bei berechtigten Ansprüchen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Dabei ist es unerheblich, ob zum Beispiel der Personen-, Sach-, Vermögens-, oder Mietsachschaden vorsätzlich oder fahrlässig angerichtet wurde. Die private Haftpflichtversicherung deckt fahrlässig, grob fahrlässig und bedingt vorsätzlich angerichtete Schäden bis zur Höhe der Versicherungssumme ab.

Da die Haftung per Gesetz nicht begrenzt ist, ist das Haftungsrisiko ohne Haftpflichtversicherung vollkommen unkalkulierbar. Der Versicherer zahlt also dann eine Entschädigung, wenn der Versicherte nach dem Gesetz für einen Schaden haften muss.

Egal, ob man als Fußgänger oder Radfahrer einen Unfall verursacht, oder nur bei Freunden Rotwein auf den Teppich verschüttet: Die Haftpflichtversicherung bietet Schutz.