Privathaftpflichtversicherung
Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür in unbegrenzter
Höhe. Das ist sinngemäß die Aussage des § 823 BGB (Bürgerliches
Gesetzbuch).
Die Haftpflichtversicherung, eine besondere Form
der Schadensversicherung, sichert den Versicherungsnehmer gegen
Ansprüche Dritter ab, prüft die gestellten Ansprüche, zahlt bei
berechtigten Ansprüchen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Dabei
ist es unerheblich, ob zum Beispiel der Personen-, Sach-, Vermögens-,
oder Mietsachschaden vorsätzlich oder fahrlässig angerichtet wurde. Die
private Haftpflichtversicherung deckt fahrlässig, grob fahrlässig und
bedingt vorsätzlich angerichtete Schäden bis zur Höhe der
Versicherungssumme ab.
Da die Haftung per Gesetz nicht begrenzt
ist, ist das Haftungsrisiko ohne Haftpflichtversicherung vollkommen
unkalkulierbar. Der Versicherer zahlt also dann eine Entschädigung, wenn
der Versicherte nach dem Gesetz für einen Schaden haften muss.
Egal,
ob man als Fußgänger oder Radfahrer einen Unfall verursacht, oder nur
bei Freunden Rotwein auf den Teppich verschüttet: Die
Haftpflichtversicherung bietet Schutz.