Private Krankenvollversicherung
Eine Vielzahl von Versicherungsunternehmen bieten für die private Krankenversicherung verschiedene Tarife und mehrere Selbstbeteiligungen, Spezialtarife für bestimmte Berufsgruppen und andere Besonderheiten.
Versicherte
In der
privaten Krankenvollversicherung kann sich jeder versichern, der die
Voraussetzungen für die Eingangsprüfung erfüllt ( Risiko-, Gesundheits-,
Bonitätsprüfung ) und der nicht versicherungspflichtiges Mitglied einer
GKV ist.
• Selbständige
• Freiberufler
• Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der JAEG
• Beamte ( Restkostenversicherung )
Das Versicherungsverhältnis
Alle privaten Krankenversicherungsunternehmen, prüfen im Gegensatz zur GKV, die gesundheitlichen und bei Selbständigen und Freiberuflern auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers, daraus resultieren das objektive Risiko ( z.B. persönliche Daten des Antragstellers, Vorversicherung, beantragte Leistungen, Gesundheitszustand etc. )und das subjektive Risiko des zu Versichernden ( z.B. Versicherer beantragt Schuf- Auskunft, Credit Reform zur Prüfung etc.).
Der Versicherer kann das Risiko nur zum Zeitpunkt der Antragstellung prüfen und bewerten, nach der Annahme des Antrages ist der Versicherer an den Vertrag gebunden, eine nachträgliche Schlechterstellung des Kunden aufgrund von Erkrankungen, die im Laufe der Versicherungsdauer eintreten ist somit nicht möglich.
Beitragshöhe
Die Beitragshöhe richtet sich nach
• dem Leistungsumfang der gewählten Tarife,
• dem Eintrittsalter bei Versicherungsbeginn,
• dem Geschlecht,
• dem aktuellen Gesundheitszustand
• und dem Ergebnis der Risikoprüfung ( Vorerkrankungen ).
Bei Nichtinanspruchnahme der PKV ist eine Beitragsrückerstattungen bis zu 3 Monatsbeiträgen möglich.
Leistungen
Hauptleistungen des Versicherers
Krankheitskostenvollversicherung
Ambulante Leistungen |
Stationäre Leistungen |
Zahnärztliche Leistungen |
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Krankentagegeldversicherung
Pflegeversicherung
Es werden Leistungen bei ambulanter Pflegebedürftigkeit (häusliche / teilstationäre Pflege/ Kurzzeitpflege) erstattet. Die private Pflegeversicherung umfasst im Bereich der häuslichen Pflege im wesentlichen III Pflegestufen, wobei die Leistung der Pflegeversicherung von Pflegestufe zu Pflegestufe steigt.Erstattet werden auch alle notwendigen Pflegehilfsmittel und technische Hilfen.Im vollstationären Bereich werden ebenso III Pflegestufen unterschieden.
Unterschiede in den Leistungen PKV und GKV
Beispiele |
Private Krankenversicherung |
Gesetzliche Krankenversicherung |
Beim Arzt |
Freie Arztwahl, auch Privatärzte Heilpraktiker je nach Tarif |
Nur zugelassene Kassenärzte |
Psychotherapie |
Keine Genehmigungsklausel bei ärztlicher Behandlung |
Genehmigungspflichtig Anzahl Sitzungen ist beschränkt |
Weitere Leistungen |
Erstattung je nach Tarif bis zu 100% |
Zuzahlung:10% der Kosten Mindestens 5,–Euro und max.10,–Euro (Nicht mehr als die tatsächlichen Kosten) Keine nichtverschreibungspflichtigen Mittel, z.B.gegen Erkältung |
Hilfsmittel |
Erstattung je nach Tarif bis zu 100 % |
Zuzahlung:10% der Kosten Mindestens 5,–Euro und max.10,–Euro (Nur in Höhe der vereinbarten Festbeträge) |
Heilmittel |
Erstattung je nach Tarif bis zu 100 % |
Zuzahlung:10% der Kosten +10,–Euro Rezeptgebühr |
Fahrtkosten |
Fahrten und Krankentransporte bei Gehunfähigkeit zum und vom nächstgelegenen zuständigen Arzt |
Keine Leistung (Ausnahme nach Genehmigung der Kasse und mit Zuzahlung) |
Brillen und Kontaktlinsen |
Je nach Tarif für Brillen und Kontaktlinsen bis zu 100%(begrenzt auf den Höchsterstattungsbetrag des jeweiligen Tarifes) |
Keine Leistung Ausnahme:Personen mit schweren Sehfehlern |
Im Krankenhaus |
Freie Krankenhauswahl,freie Arztwahl, Chefarztbehandlung, je nach Tarif Einbett-oder Zweibettzimmer Kostenübernahme 100% |
Transport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus, keine freie Arztwahl (Stationsarzt); Unterbringung im Mehrbettzimmer |
Zuzahlungen |
Keine Zuzahlungen für Transport zum und vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus und für Unterbringung |
10,–Euro pro Tag bis 28 Tage pro Kalenderjahr 10% Zuzahlung für Krankentransport |
Beim Zahnarzt |
Je nach Tarif bis zu 100% möglich,freie Arztwahl |
Nur zugelassene Kassenärzte |
Zuzahlung |
Keine Praxisgebühr |
10,– Euro Praxisgebühr pro Quartal |
Auslandsschutz |
Weltweiter Versicherungsschutz bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland; Weiterversicherungsmöglichkeit bei einem Wegzug ins Ausland Rücktransport:Mehrkosten für medizinisch notwendigen Rücktransport |
Nur in europäischen Staaten und solchen mit Sozialversicherungsabkommen; kein Rücktransport |