Private Krankenvollversicherung

Eine Vielzahl von Versicherungsunternehmen bieten für die private Krankenversicherung verschiedene Tarife und mehrere Selbstbeteiligungen, Spezialtarife für bestimmte Berufsgruppen und andere Besonderheiten.

Versicherte

In der privaten Krankenvollversicherung kann sich jeder versichern, der die Voraussetzungen für die Eingangsprüfung erfüllt ( Risiko-, Gesundheits-, Bonitätsprüfung ) und der nicht versicherungspflichtiges Mitglied einer GKV ist.

• Selbständige
• Freiberufler
• Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der JAEG
• Beamte ( Restkostenversicherung )

Das Versicherungsverhältnis

Alle privaten Krankenversicherungsunternehmen, prüfen im Gegensatz zur GKV, die gesundheitlichen und bei Selbständigen und Freiberuflern auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers, daraus resultieren das objektive Risiko ( z.B. persönliche Daten des Antragstellers, Vorversicherung, beantragte Leistungen, Gesundheitszustand etc. )und das subjektive Risiko des zu Versichernden ( z.B. Versicherer beantragt Schuf- Auskunft, Credit Reform zur Prüfung etc.).

Der Versicherer kann das Risiko nur zum Zeitpunkt der Antragstellung prüfen und bewerten, nach der Annahme des Antrages ist der Versicherer an den Vertrag gebunden, eine nachträgliche Schlechterstellung des Kunden aufgrund von Erkrankungen, die im Laufe der Versicherungsdauer eintreten ist somit nicht möglich.

Beitragshöhe

Die Beitragshöhe richtet sich nach
• dem Leistungsumfang der gewählten Tarife,
• dem Eintrittsalter bei Versicherungsbeginn,
• dem Geschlecht,
• dem aktuellen Gesundheitszustand
• und dem Ergebnis der Risikoprüfung ( Vorerkrankungen ).
Bei Nichtinanspruchnahme der PKV ist eine Beitragsrückerstattungen bis zu 3 Monatsbeiträgen möglich.

Leistungen

Art und Höhe der Versicherungsleistungen richten sich nach den von Ihnen abgeschlossenen Tarifen. (Wenn Sie im stationären Bereich nur die Unterbringung im Mehrbettzimmer versichert haben, sich aber auf eigenen Wunsch in einem Einbettzimmer unterbringen lassen, werden von Ihrem Versicherer nur die Kosten ersetzt, die bei einer Mehrbettzimmerunterbringung angefallen wären, den Einbettzimmerzuschlag müssten Sie in einem solchen Fall selbst tragen. )

 

Hauptleistungen des Versicherers

Krankheitskostenvollversicherung

          Ambulante Leistungen
          Stationäre Leistungen
          Zahnärztliche
           Leistungen
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Heilpraktikerbehandlun
  • Sehhilfen
  • Hilfsmittel
  • Heilmittel
  • Alternative Heilmethoden
  • Arznei- und Verbandmittel
  • Ambulante Psychotherapie
  • Arzthonorare ambulant (GOÄ)
  • etc.
  • Krankentransporte Stationär
  • Auslandsrücktransport
  • Stationäre Psychotherapie
  • Stationäre Kuren
  • Allgemeine Krankenhausleistungen
  • Wahlleistungen bei privatärztlicher Behandlung
  • Arzthonorare stationär (GOÄ)
  • etc.
  • Zahnbehandlungskosten
  • Zahnersatzkosten
  • Einlagefüllungen/Inlays 
  • Kieferorthopädiekosten
  • Heil- und Kostenplan
  • Arzthonorare Zahnarzt (GOZ)
  • etc.

Krankentagegeldversicherung

Die Krankentagegeldversicherung ist eine Verdienstausfallversicherung; sie schützt vor Einkommensverlusten bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit.

Pflegeversicherung

Es werden Leistungen bei ambulanter Pflegebedürftigkeit (häusliche / teilstationäre Pflege/ Kurzzeitpflege) erstattet. Die private Pflegeversicherung umfasst im Bereich der häuslichen Pflege im wesentlichen III Pflegestufen, wobei die Leistung der Pflegeversicherung von Pflegestufe zu Pflegestufe steigt.Erstattet werden auch alle notwendigen Pflegehilfsmittel und technische Hilfen.Im vollstationären Bereich werden ebenso III Pflegestufen unterschieden.

Unterschiede in den Leistungen PKV und GKV

 

Beispiele

Private Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung

Beim Arzt
Ambulante Behandlung

Freie Arztwahl, auch Privatärzte Heilpraktiker je nach Tarif

Nur zugelassene Kassenärzte
Keine Heilpraktikerleistung

Psychotherapie

Keine Genehmigungsklausel bei ärztlicher Behandlung
Keine Begrenzung der Sitzungsanzahl im Rahmen der medizinischen Notwendigkeit
Kostenerstattung je nach Tarif bis zu 100 %

Genehmigungspflichtig Anzahl Sitzungen ist beschränkt

Weitere Leistungen
Arznei-und Verbandmittel

Erstattung je nach Tarif bis zu 100%

Zuzahlung:10% der Kosten Mindestens 5,–Euro und max.10,–Euro (Nicht mehr als die tatsächlichen Kosten) Keine nichtverschreibungspflichtigen Mittel, z.B.gegen Erkältung

Hilfsmittel

Erstattung je nach Tarif bis zu 100 %

Zuzahlung:10% der Kosten Mindestens 5,–Euro und max.10,–Euro (Nur in Höhe der vereinbarten Festbeträge)

Heilmittel

Erstattung je nach Tarif bis zu 100 %

Zuzahlung:10% der Kosten +10,–Euro Rezeptgebühr

Fahrtkosten

Fahrten und Krankentransporte bei Gehunfähigkeit zum und vom nächstgelegenen zuständigen Arzt

Keine Leistung (Ausnahme nach Genehmigung der Kasse und mit Zuzahlung)

Brillen und Kontaktlinsen

Je nach Tarif für Brillen und Kontaktlinsen bis zu 100%(begrenzt auf den Höchsterstattungsbetrag des jeweiligen Tarifes)

Keine Leistung Ausnahme:Personen mit schweren Sehfehlern

Im Krankenhaus
Stationäre Leistungen

Freie Krankenhauswahl,freie Arztwahl, Chefarztbehandlung, je nach Tarif Einbett-oder Zweibettzimmer Kostenübernahme 100%

Transport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus, keine freie Arztwahl (Stationsarzt); Unterbringung im Mehrbettzimmer

Zuzahlungen

Keine Zuzahlungen für Transport zum und vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus und für Unterbringung

10,–Euro pro Tag bis 28 Tage pro Kalenderjahr 10% Zuzahlung für Krankentransport

Beim Zahnarzt
Zahnersatz

Je nach Tarif bis zu 100% möglich,freie Arztwahl
Keine Einschränkung auf einfache Versorgungsformen

Nur zugelassene Kassenärzte
Nur einfache Ausführung – die Aufrechterhaltung der Gebissfunktion muss gewährleistet sein. Befundsorientierte Festzuschüsse der Kassen, gezahlt werden 50% der Regelversorgung. Bei regelmäßiger Vorsorge (mind. 5 bis 10 Jahre) erhöht sich der Festzuschuss um 20 % bzw. 30 %.

Zuzahlung

Keine Praxisgebühr

10,– Euro Praxisgebühr pro Quartal

Auslandsschutz

Weltweiter Versicherungsschutz bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland; Weiterversicherungsmöglichkeit bei einem Wegzug ins Ausland Rücktransport:Mehrkosten für medizinisch notwendigen Rücktransport

Nur in europäischen Staaten und solchen mit Sozialversicherungsabkommen; kein Rücktransport