Hausratversicherung

Die Hausratversicherung, schützt den Versicherungsnehmer vor finanziellen Verlust bei Feuer, Sturm/ Hagel, Blitzschlag, Überspannung, Einbruch/ Diebstahl, Vandalismus, Wasserschäden, Elementarschäden etc.

Eine Hausratversicherung schützt den Wert von Gegenständen in der Wohnung. Hierzu gehören beispielsweise Möbel, Kleidung, Schmuck und Geld. Wenn jemand in Ihre Wohnung einbricht und den Fernseher stiehlt oder ein Brand die Möbel im Schlafzimmer vernichtet, dann ersetzt die Hausratversicherung den so genannten Neuwert der Sachen.
Der Versicherungsnehmer bekommt also nicht nur das, was der gebrauchte Fernseher und die Möbel noch wert waren, sondern den Wiederbeschaffungspreis. Der Versicherer bezahlt ebenso die Reparatur der Sachen, wenn möglich, sowie den Wertverlust, der nach einer Reparatur zurückbleibt.

Haushaltsgegenstände sind zum Teil auch außerhalb der Wohnung vorübergehend versichert, über die Außenversicherung. Die Hausratversicherung leistet auch dann, wenn z. B. ein Dieb auf der Straße das Handy oder Bargeld mit Gewalt stiehlt oder wenn die Koffer während des Urlaubs aus dem Hotelzimmer gestohlen werden.

Über die Hausratversicherung sind noch weitere zahlreiche Erweiterungen des Grundschutzes mitversichert. Die Hausratversicherung ersetzt Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme

 

Glasversicherung

Wenn's klirrt, wird's häufig teuer. Doch bei Scherben zahlt die Glasversicherung die Rechnung!        Ob ein Stein oder eine Windböe, mit einer Glasversicherung sind Sie vor allem sicher. Die Allgefahrendeckung schließt praktisch alle denkbaren Ursachen ein: Unwetter, Einbruch und mutwillige Zerstörung ebenso wie Vandalismus und Landfriedensbruch. Sogar Schäden, die Sie versehentlich selbst verursacht haben, sind mit einer Glasversicherung abgedeckt. Bei Glas denken viele erst einmal nur an Fensterscheiben und Türen. Doch in modernen Häusern und Wohnungen gibt es vieles mehr, was im Schadensfall teuer werden kann. Beispielsweise die künstlerisch bearbeitete Glastür Ihrer Vitrine, der Wintergarten oder Ihr Cerankochfeld.
Über die Glasversicherung sind z.B. versichert

  • Gebäudeverglasungen
    Glasscheiben von Fenstern und Türen,  Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen, Sonnenkollektoren, Glasbausteinen, Profilglas etc.

  • Mobiliarverglasungen
    Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegel; Glasplatten; Glaskeramik-Kochflächen, Aquarien, Terrarien, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten etc.