Hausratversicherung
Die Hausratversicherung, schützt den Versicherungsnehmer vor finanziellen Verlust bei Feuer, Sturm/ Hagel, Blitzschlag, Überspannung, Einbruch/ Diebstahl, Vandalismus, Wasserschäden, Elementarschäden etc.
Eine Hausratversicherung schützt den Wert von Gegenständen in der
Wohnung. Hierzu gehören beispielsweise Möbel, Kleidung, Schmuck und
Geld. Wenn jemand in Ihre Wohnung einbricht und den Fernseher stiehlt
oder ein Brand die Möbel im Schlafzimmer vernichtet, dann ersetzt die
Hausratversicherung den so genannten Neuwert der Sachen.
Der
Versicherungsnehmer bekommt also nicht nur das, was der gebrauchte
Fernseher und die Möbel noch wert waren, sondern den
Wiederbeschaffungspreis. Der Versicherer bezahlt ebenso die Reparatur
der Sachen, wenn möglich, sowie den Wertverlust, der nach einer
Reparatur zurückbleibt.
Haushaltsgegenstände sind zum Teil auch außerhalb der Wohnung vorübergehend versichert, über die Außenversicherung. Die Hausratversicherung leistet auch dann, wenn z. B. ein Dieb auf der Straße das Handy oder Bargeld mit Gewalt stiehlt oder wenn die Koffer während des Urlaubs aus dem Hotelzimmer gestohlen werden.
Über die Hausratversicherung sind noch weitere zahlreiche Erweiterungen des Grundschutzes mitversichert. Die Hausratversicherung ersetzt Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme
Glasversicherung
Wenn's klirrt, wird's häufig teuer. Doch bei Scherben zahlt die
Glasversicherung die Rechnung! Ob ein Stein oder eine Windböe,
mit einer Glasversicherung sind Sie vor allem sicher. Die
Allgefahrendeckung schließt praktisch alle denkbaren Ursachen ein:
Unwetter, Einbruch und mutwillige Zerstörung ebenso wie Vandalismus und
Landfriedensbruch. Sogar Schäden, die Sie versehentlich selbst
verursacht haben, sind mit einer Glasversicherung abgedeckt. Bei Glas
denken viele erst einmal nur an Fensterscheiben und Türen. Doch in
modernen Häusern und Wohnungen gibt es vieles mehr, was im Schadensfall
teuer werden kann. Beispielsweise die künstlerisch bearbeitete Glastür
Ihrer Vitrine, der Wintergarten oder Ihr Cerankochfeld.
Über die Glasversicherung sind z.B. versichert
- Gebäudeverglasungen
Glasscheiben von Fenstern und Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen, Sonnenkollektoren, Glasbausteinen, Profilglas etc.
- Mobiliarverglasungen
Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegel; Glasplatten; Glaskeramik-Kochflächen, Aquarien, Terrarien, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten etc.