KFZ-Flottentarife

Eine KFZ- Haftpflichtversicherung braucht jedes Kraftfahrzeug, das auf öffentlichen Verkehrswegen bewegt wird. Die Haftpflichtversicherung deckt alle Schäden ab, die man anderen Verkehrsteilnehmern zufügt. Während die Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, besteht zur Abdeckung von Sachschäden am eigenen Fahrzeug keine Versicherungspflicht. Hier greift die KFZ- Kaskoversicherung.

Firmenfahrzeuge sind häufig finanziert. Mögliche Aufwendungen für Reparaturen oder gar die Wiederbeschaffung eines Kraftfahrzeugs nach einem Schadenfall sind in den wenigsten Fällen einkalkuliert. Eine Fahrzeug-Kaskoversicherung sichert die fachgerechte Reparatur bzw. die Wiederbeschaffung des Kraftfahrzeugs und entlastet im Schadenfall wirtschaftlich spürbar. Unterschieden wird zwischen der Fahrzeug-Teilversicherung (Teilkasko) und der Fahrzeug-Vollversicherung (Vollkasko).

Wenn eine Firma mehr als 3- 4 Fahrzeuge besitzt und für Ihre Zwecke nutzt, können mit einzelnen Gesellschaften Sonderkonditionen ausgehandelt werden und der Beitrag pro Fahrzeug ist günstiger. Es gibt die sogenannten Stückkostentarife ( Pauschalpreis pro Fahrzeug ) und Tarife nach Schadenfreiheitsrabatt mit speziell ausgehandelten Rabatten etc.